AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen Ihnen als unseren Mandanten und nexumina, In. Stephan Hofer (nexumina, die Kanzlei, wir oder uns) als die von Ihnen eingesetzte Schweizer Anwaltskanzlei.

1: Zustandekommen des Mandatsverhältnisses

nexumina ist nicht verpflichtet, Anfragen anzunehmen. Das Mandatsverhältnis kommt nur bei ausdrücklicher Zustimmung von nexumina und dem Mandanten zustande.

Offerten haben eine Gültigkeit von 30 Tagen seit deren Ausstellungsdatum, soweit in der Offerte selbst keine andere Gültigkeitsdauer genannt ist oder sich eine kürzere Gültigkeitsdauer z.B. infolge von in der Offerte genannten Terminen oder Fristen ergibt. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer eintreffende Auftragsbestätigungen des Mandanten können von nexumina abgelehnt werden.

Die Erbringung einer Leistung durch nexumina schafft kein Recht des Mandanten auf weitere Leistungen in der betroffenen oder einer anderen Angelegenheit.

2: Dienstleistungen

Die zwischen uns und dem Mandanten getroffenen individuellen Vereinbarungen (die Vereinbarung) und diese AGB stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Mandanten und nexumina in Bezug auf die Erbringung von Leistungen durch nexumina für den Mandanten dar. Einzelabreden zwischen nexumina und dem Mandanten gehen widersprechenden Bestimmungen dieser AGB vor.

Wir erbringen unsere Leistungen ausschliesslich für den Mandanten. Dritte können sich nicht auf unsere Leistungen berufen. Wir haben keine Verpflichtungen gegenüber anderen Parteien und beabsichtigen nicht, die Interessen anderer Parteien (einschliesslich Mitarbeitende des Mandanten sowie direkt oder indirekt durch diesen kontrollierte Gesellschaften) zu wahren, sofern dies in der Vereinbarung nicht ausdrücklich vorgesehen ist.

Der Mandant darf die Vereinbarung und alle daraus abgeleiteten Ansprüche, Rechte oder Verpflichtungen nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung übertragen oder abtreten.

nexumina kann, wenn der Mandant zustimmt, Drittparteien hinzuziehen, die im Zusammenhang mit unserem Auftrag für oder mit uns arbeiten, oder Dritte namens und auftrags des Mandanten beauftragen (z.B. lokale Rechtsberater einer anderen Rechtsordnung oder Experten in der Schweiz).

Unsere Beratung basiert auf unserem Verständnis der Fakten und geltendem Schweizer Recht, wie es von Schweizer Gerichten und/oder Behörden (gemäss allgemein zugänglichen juristischen Quellen) zum Zeitpunkt unserer Beratung ausgelegt und angewendet wird. Ergeben sich nach Erbringung unserer Leistungen für den Mandaten Änderungen in der rechtlichen Würdigung, sei dies durch veränderte Rechtsgrundlagen oder deren Auslegung, sind wir weder zur Information des Mandanten noch zur Aktualisierung unserer Ergebnisse verpflichtet.

3: Interessenkonflikte

nexumina ist gemäss den anwaltlichen Standesregeln zur Vermeidung von Interessenskonflikten verpflichtet. Wir halten diese ein und vermeiden es, bei der Erbringung einer konkreten Leistung für den Mandaten zugleich für Mandanten mit kollidierenden Interessen in derselben Angelegenheit tätig zu werden. Mit Abschluss, Abbruch oder Beendigung eines Mandats sind wir unter Wahrung des Anwaltsgeheimnisses berechtigt, andere Mandate in derselben Angelegenheit anzunehmen.

4: Leistungen des Mandanten

Um hochwertige und professionelle juristische Dienstleistungen erbringen zu können, ist nexumina auf vollständige und umfassende Instruktion durch den Mandanten angewiesen. Der Mandant ist verpflichtet, uns rechtzeitig, vollständig und genau alle Informationen mitzuteilen, die für die Erbringung unserer Leistungen erforderlich oder vernünftigerweise relevant sind, und auf allfällige Unsicherheiten in Bezug auf die Beständigkeit oder Verlässlichkeit von Informationen hinzuweisen.

5: Eigenleistungen von nexumina

nexumina erbringt ihre Leistungen mit der erwartbaren Sorgfalt einer professionellen Partei und handelt als unabhängige Beraterin des Mandanten. Zu Beginn einer Angelegenheit besprechen und vereinbaren wir mit Ihnen die Art und den Umfang der zu erbringenden Leistungen.

6: Von Dritten erbrachte Leistungen im Rahmen der Projektkoordination

Leistungen, welche von Dritten erbracht werden, unterliegen (mit Ausnahme der Koordinationsleistungen, welche Eigenleistungen von nexumina darstellen) nicht der Verantwortung von nexumina. Im Falle einer Projektkoordination werden die von nexumina zu koordinierenden Dritten vom Mandaten ernannt und eingesetzt und gelten als Berater des Mandanten. Dies gilt auch dann, wenn(i) nexumina einen vom Mandanten eingesetzten Dritten selbst vorgeschlagen hat, (ii) den Mandanten bei der Auswahl zwischen mehreren möglichen Dritten beraten hat, und/oder (iii) nexumina die direkte Ansprechpartnerin und/oder Rechnungsadressatin des Dritten ist/war. Koordinationsleistungen von nexumina erfolgten stets im Namen und im Auftrag des Mandanten.

7: Honorar und Auslagen

nexumina verrechnet ihre Leistungen grundsätzlich nach Zeitaufwand, Komplexität und Dringlichkeit des Mandats.

Sofern nicht anders angegeben, stellen Honorarvoranschläge auf Grundlage unserer beruflichen Erfahrung in solchen Angelegenheiten erstellte Schätzungen dar. Honorarschätzungen sind nur als allgemeine, unverbindliche Kostenindikationen zu verstehen und beruhen auf unseren allgemeinen Leistungsgrundsätzen, wie hiervor beschrieben. Sofern nicht ausdrücklich so bezeichnet, stellen Honorarvoranschläge weder ein Kostendach noch ein Pauschalpreisangebot dar. Der Betrag, den wir dem Mandanten schlussendlich in Rechnung stellen, kann von den Honorarvoranschlägen abweichen.

Wir sind nicht zur Erbringung von Leistungen oder der Auslösung von Kosten verursachenden Handlungen verpflichtet, bevor ein Vorschuss, den wir nach unserem alleinigen Ermessen vom Mandanten verlangen können, auf unserem dem Mandanten mitgeteilten Bankkonto gutgeschrieben wurde. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, Mahnkosten und gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen.

Auslagen werden pauschal mit 3 % des Honorarbetrages verrechnet. Auslagen für Kurierdienste, Reisen und ähnliche Aufwendungen sowie für Leistungen Dritter (z.B. Gebühren von Behörden oder Honorare von Notaren, Partnerkanzleien etc.) und staatliche Abgaben, Gebühren und dergleichen werden gesondert verrechnet. Die Mehrwertsteuer wird, falls sie zu erheben ist, zu den Honoraren und den Auslagen hinzugerechnet.

Unsere Honorare und Auslagen sind Nettohonorare und enthalten keine Abzüge wie z.B. Quellen- oder andere Steuern und sind ohne Abzug zu bezahlen. Wenn die an uns zu zahlenden Honorare und Auslagen in einer anderen Rechtsordnung zwingenden Abzügen (z.B. Verrechnungssteuern oder Stempelabgaben) unterliegen, werden diese Abzüge dem Rechnungsbetrag hinzugeschlagen, sodass der geschuldete Nettobetrag nach Abzügen dem Rechnungsbetrag entspricht.

Honorare, Auslagen und Kostenvorschüsse und andere fällige Beträge sind in Schweizer Franken (CHF) oder der in der Rechnung bezeichneten Währung auf das in der Rechnung genannte Bankkonto zu überweisen. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig.

8: Zahlungsverzug oder Zahlungsausfall

Sollte der Mandant eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlen, kann nexumina nach vorgängiger Ankündigung gegenüber dem Mandanten jegliche Leistungserbringung einstellen und ein Pfandrecht an allen sich in unserem Besitz befindlichen Gütern und Unterlagen geltendmachen. Darüber hinaus hat nexumina das Recht, Verzugszinsen in Höhe von 5 % pro Jahr zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Kosten oder Schäden, die durch die verspätete oder nicht erfolgte Zahlung entstehen (z.B. Mahn- und Betreibungskosten), bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Beendet der Mandant die Vereinbarung, sind wir berechtigt, dem Mandanten die bis zum Zeitpunkt der Beendigung erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.

9: Haftung

Wir haften nach den allgemeinen Regeln des Schweizer Rechts, jedoch im Falle von bloss leichter Fahrlässigkeit maximal bis zur Höhe der in der betroffenen Angelegenheit von uns in Rechnung gestellten und vom Mandanten bezahlten Honorare. Generell und in jedem Fall ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, eine Haftung für indirekte Schäden wie Betriebsunterbrechungen oder -ausfälle, Datenverluste, entgangenen Gewinn, Goodwillverluste oder andere indirekte Verluste, indirekte Schäden, Strafschadenersatz (sog. punitive damages) oder Folgeschäden sowie indirekte Kosten und Aufwendungen.

Wir haften nur für die von unserer Kanzlei erbrachten Leistungen, auch wenn wir uns auf Leistungen eines anderen Beraters des Mandanten oder einer Partei beziehen, die direkt oder indirekt mit dem Mandanten verbunden ist oder im Namen des Mandanten handelt. Jede gemeinsame Haftung mit Dritten (insbesondere mit Beratern des Mandanten) oder für Arbeiten, Dienstleistungen oder Schäden, die von Dritten (insbesondere von Beratern des Mandanten) verursacht werden, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Wir sind nicht verantwortlich für die Validierung, Verifizierung oder Überprüfung der Eignung, Genauigkeit oder Richtigkeit externer Informationen, wie zum Beispiel Informationen von Aufsichtsbehörden, Formeln oder Gleichungen, die uns zur Einarbeitung in Dokumente oder zur sonstigen Verwendung bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen zur Verfügung gestellt wurden.

Falls und soweit aus irgendeinem Grund keine Auszahlung aus unserer Berufshaftpflichtversicherung erfolgt, ist die Haftung insgesamt auf die von der nexumina in der betreffenden Angelegenheit in Rechnung gestellten und vom Mandanten bezahlten Honorare beschränkt.

Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen nexumina beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt, in dem der Mandant/die Mandantin oder seine/ihre Berater von der Tatsache, auf die sich der Anspruch stützt, Kenntnis erlangt haben oder vernünftigerweise hätten erlangen können. Nach Ablauf dieser Frist gelten alle Ansprüche als verwirkt. Ansprüche gegen einzelne Mitarbeitende von nexumina sind ausgeschlossen.

10: Aufbewahrung von Dokumenten und Akten

Mit Ausnahme von Dokumenten, für die gesonderte gesetzliche Aufbewahrungspflichten gelten, werden nach Ablauf einer Frist von zehn Jahren nach Beendigung des vertraglichen Verhältnisses mit dem Mandanten alle Dokumente, Aufzeichnungen, Korrespondenz und Akten automatisch und ohne weitere Benachrichtigung des Mandanten vernichtet und entsorgt.

Beauftragt der Mandant uns mit der Beschaffung von Dokumenten aus unseren Akten, sind wir berechtigt, dem Mandanten den dafür angemessen notwendigen Aufwand in Rechnung stellen (insbesondere den Zeitaufwands für die Beschaffung und das Lesen solcher Dokumente, das Schreiben von Briefen oder andere Arbeiten, die wir für die Erfüllung eines solchen Auftrags für vernünftigerweise erforderlich erachten).

11: Datenschutz

Weitere Informationen darüber, wie wir die persönlichen Daten des Mandanten bearbeiten, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die online auf unserer Website (www.nexumina.ch/datenschutz) verfügbar ist.

Der Mandant nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Korrespondenz mit uns Kommunikationsmittel verwendet werden, welche Datensicherheitsrisiken beinhalten können (zum Beispiel unverschlüsselte E-Mails und andere Text-, Sprach- oder Videoverarbeitungstechnologien).

Es freut uns, dass Sie unsere AGB durchlesen. Teilen Sie uns per E-Mail mit, dass Sie im Artikel 11 auf diesen Absatz gestossen sind, damit Sie von uns als Dank für Ihre Aufmerksamkeit eine süsse Überraschung zugesendet erhalten.

12: Vertraulichkeit

Als Kanzlei sind wir verpflichtet, die Angelegenheiten unserer Mandanten streng vertraulich zu behandeln (Anwaltsgeheimnis). Wir werden alle angemessenen Schritte unternehmen, um das Risiko der Offenlegung vertraulicher Informationen des Mandanten zu minimieren.

13: Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung oder der AGB aus irgendeinem Grund nichtig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird der übrige Teil der Vereinbarung oder der AGB hiervon nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Klausel ist diese durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Lücke offenbar wird.

14: Änderungen

Änderungen der Vereinbarung bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Mandanten sowie nexumina. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

Änderungen der vorliegenden AGB können von nexumina einseitig vorgenommen werden und gelten ab dem Zeitpunkt der Mitteilung an den Klienten für alle Leistungen, welche nach erfolgter Mitteilung erbracht werden.

15: Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Unsere Beziehung mit dem Mandanten gemäss der Vereinbarung und diesen AGB unterliegt ausschliesslich dem materiellen Recht der Schweiz unter Ausschluss der Kollisionsregeln des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss von Verträgen oder internationalen Konventionen wie dem UN- Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Übereinkommen).

Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung, diesen AGB und den hierunter erbrachten Leistungen ergeben, sind die am Sitz von nexumina zuständigen Gerichte in der Schweiz, ausschliesslich zuständig. In Abweichung hiervon ist nexumina berechtigt, Ansprüche gegen den Mandanten auch an dessen Wohnsitz oder üblichem Geschäftsort geltend zu machen.

Stand: Januar 2025